GSB Standardlösung

Fragen & Antworten

KHZF

1. Was ist der KHZF?

Der Krankenhauszukunftsfonds wurde im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes errichtet. Er umfasst ein Volumen von insgesamt rund 4,3 Milliarden Euro, wovon 3 Milliarden Euro durch den Bund bereitgestellt wurden. 1,3 Milliarden Euro werden durch die Länder und/oder Krankenhausträger getragen. Aus den Geldern des Krankenhauszukunftsfonds können Projekte gefördert werden, die nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 11 der Krankenhaustrukturfonds-Verordnung (KHSFV) förderfähig sind, das heißt, mindestens einem der dort genannten Fördertatbestände zuzuordnen sind und die übrigen relevanten Voraussetzungen der KHSFV erfüllen. Mit Hilfe des KHZF soll insbesondere die Digitalisierung an deutschen Kliniken gestärkt werden. Der KHZF besteht seit dem 1. Januar 2021 und ist beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verortet.

Schulung

1. Warum gibt es diese Schulung?

Als IT-Dienstleistende kommt Ihnen bei der Planung und Durchführung eines Digitalisierungsprojekts eine wichtige Rolle zu. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben technisch sinnvoll umgesetzt wird und wichtige Standards sowie weitere festgelegte Rahmenbedingungen, z. B. mit Blick auf die Interoperabilität, eingehalten werden. Damit ein Projekt welches den Fördertatbeständen 2 bis 6 und 8 und 10 (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV) zuzuordnen ist, durch den KHZF gefördert werden kann, müssen deswegen alle IT-Mitarbeitenden des Projekts das nötige Wissen zu den Bestimmungen und Voraussetzungen der Förderung vorweisen. Die KHZF-Schulungsplattform vermittelt dieses Wissen. Die Förderung der Umsetzung konkreter Projekte hinsichtlich der oben genannten Fördertatbestände durch den Krankenhausträger ist nur möglich, sofern die Berechtigung, die Sie durch die Schulung und anschließende Lernerfolgskontrolle hier erhalten, vorliegt.

2. Wer muss diese Schulung absolvieren? 

Sie sollten diese Schulung absolvieren, wenn Sie bei einem IT-Dienstleister arbeiten und in einem Projekt mitwirken, für das eine Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragt wird und welches den Fördertatbeständen 2 bis 6 und 8 und 10 (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV) zuzuordnen ist. Auf der Seite Über die Schulung erfahren Sie genau, in welchen Fällen Sie die Schulung durchlaufen müssen.

3. Was lerne ich in der Schulung?

Die Schulung versetzt Sie in die Lage, zu beurteilen, ob ein Projekt die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds erfüllt und antragstellende Krankenhäuser zu begleiten. Außerdem erfahren Sie, was bei der Umsetzung des Projekts zu beachten ist. Die Schulung besteht aus 4 Kapiteln:

  • Kapitel 1: Rahmenbedingungen dieser Förderung,
  • Kapitel 2: Förderungsvoraussetzungen
  • Kapitel 3: Förderungsfähige Projekte
  • Kapitel 4: Der Förderungsprozess

4. Wie lange dauert die Schulung?

Die Schulung beansprucht ca. 1 Stunde. Da Sie anschließend die Lernerfolgskontrolle absolvieren müssen, sollten Sie insgesamt ca. 1,5 Stunden Zeit einplanen.

5. Wie komme ich zur Schulung? 

Klicken Sie hier, um zur Schulung zu gelangen.

6. Entstehen mir Kosten durch die Teilnahme an der Schulung?

Nein, es entstehen Ihnen keine Kosten. Die Schulung ist kostenfrei zugänglich und kann grundsätzlich von jedem interessierten Menschen absolviert werden.

Lernerfolgskontrolle

1. Wie komme ich zur Lernerfolgskontrolle? 

Nachdem Sie die Schulung durchlaufen haben gelangen Sie über einen Link zur Lernerfolgskontrolle.

2. Wie viel Zeit habe ich für die Lernerfolgskontrolle? 

Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Durchführung der Lernerfolgskontrolle.

3. Kann ich die Lernerfolgskontrolle wiederholen?

Ja, Sie können die Lernerfolgskontrolle beliebig oft wiederholen. Hierzu müssen Sie allerdings auch die Schulung erneut durchlaufen.

Berechtigung

1. Wann und wie bekomme ich die Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) ausgestellt?

Bei Bestehen erhalten Sie am Ende der Lernerfolgskontrolle Ihre Berechtigung. Dazu müssen Sie Ihren Namen und den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers angeben. Direkt im Anschluss wird Ihnen die Beantragungsberechtigung zum Download als PDF zur Verfügung gestellt. (§ 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV))

2. Was muss ich mit der oben genannten Berechtigung machen?

Bewahren Sie die Berechtigung gut auf. Sie muss beim Antrag auf Förderung aus dem KHZF durch den Krankenhausträger eingereicht werden.

3. Durch wen wird die Berechtigung ausgestellt?

Die Berechtigung wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ausgestellt.

4. An wen kann ich mich bei technischen Problemen beim Download der Berechtigung wenden?

Sollten Sie Probleme beim Download der Berechtigung haben, wenden Sie sich bitte an den auf der Abschlussseite der Lernerfolgskontrolle angegebenen Kontakt.

5. Entstehen für mich hierbei Kosten?

Nein, die Berechtigung wird nach erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt.