Bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern
Die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern spielt für eine hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Auch die Corona-Pandemie macht deutlich, dass in den letzten Jahren zu wenig in die Modernisierung der Krankenhäuser investiert wurde. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sollen deshalb notwendige Investitionen gefördert werden. Hierfür wurde der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) errichtet. Dieser umfasst ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro. 3 Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Gefördert werden hierbei Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
Die Grundzüge des Verfahrens
In einem ersten Schritt meldet der Krankenhausträger oder ggf. die Hochschulklinik gegenüber dem zuständigen Land seinen Bedarf an. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Webseite des BAS.
Das Land entscheidet dann, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Dafür stellt das Land beim BAS einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers oder der Hochschule. Auch länderübergreifende Vorhaben sind möglich.
Ausführliche Informationen zum Krankenhauszukunftsfonds finden Sie auf den entsprechenden Webseiten des BAS und des Bundesministeriums für Gesundheit.
Quelle: EuropeanCommission