GSB Standardlösung

Alle Informationen rund um die Schulung zur Förderung aus dem Krankenhauszukunfsfonds (KHZF)

Ziel und Zweck

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Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) möchte die Digitalisierung an deutschen Kliniken vorantreiben und fördert deswegen verschiedene Digitalisierungsprojekte. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) prüft im Bewilligungsverfahren, ob die geplanten Maßnahmen den Zielen und Bestimmungen zur Förderung durch den KHZF entsprechen. Dabei kommt auch dem IT-Dienstleister des Projekts eine wichtige Rolle zu. Durch bestimmte Nachweise des IT-Dienstleisters (für Vorhaben, die die Tatbestände § 19 Absatz 1 Nr. 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung erfüllen) kann das BAS sich davon überzeugen, dass die technischen Voraussetzungen sowie die nötige Kompetenz vorhanden sind, um das Projekt gemäß der KHZF-Richtlinien nach § 21 Absatz 2 Satz 1 KHSFV umzusetzen.

Die Schulung zur Förderung aus dem KHZF richtet sich an IT-Dienstleister. Die Schulung versetzt Sie in die Lage, zu beurteilen, ob ein Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Außerdem erfahren Sie, was bei der Umsetzung des Projekts zu beachten ist.

Als IT-Dienstleister müssen Sie dieses Wissen nachweisen, damit ein Projekt durch den KHZF gefördert und durch das BAS bewilligt werden kann. Wirken Sie in leitender Funktion in diesem Projekt mit, müssen Sie dem BAS außerdem bestätigen, dass die technischen Voraussetzungen für die Anbindung und Nutzung des Systems gegeben sind.

Sie brauchen diese Schulung, wenn…

Sie bei einem IT-Dienstleister arbeiten und

Sie in leitender Funktion in einem Projekt mitwirken, für das eine Förderung aus dem KHZF beantragt wird, und

das Projekt, für das eine Förderung aus dem KHZF beantragt wird, unter einen der folgenden Themenbereiche fällt:

  • Patientenportale,

  • Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation,

  • Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen,

  • Digitales Medikationsmanagement,

  • Digitale Leistungsanforderung,

  • Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur besseren Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen,

  • IT-Sicherheit.

In der Schulung erfahren Sie mehr über diese Themenbereiche und ihre Kriterien.

Sie brauchen diese Schulung nicht, wenn…

X das Projekt, für das eine Förderung des KHZF beantragt wird, in einen anderen als die oben genannten Themenbereiche fällt,

X am Projekt mehrere Dienstleister beteiligt sind und ein anderer Dienstleister hierbei die Steuerungs- und Controllingkompetenzen bzw. -befugnisse hat. Unabhängig davon wird grundsätzlich empfohlen die Schulung zu durchlaufen.

Ablauf

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Sie können Ihre Berechtigung komplett online erwerben. Bitte planen Sie hierfür insgesamt ca. 1,5 Stunden ein.

Übersicht Schulung

Schritt 1: Online-Schulung

  • Durchlaufen Sie die Online-Schulung vollständig und verinnerlichen Sie die Schulungsinhalte.
  • Die Schulung beansprucht ca. 1 Stunde. Sie besteht aus 4 Lerneinheiten, die Sie in Ihrem eigenen Tempo durchlaufen können.
  • Tipp: Achten Sie auf die Lernziele und darauf, dass Sie diese als Fragen beantworten können.

Schritt 2: Lernerfolgskontrolle

  • Sobald Sie die Schulung absolviert haben, gelangen Sie zur Lernerfolgskontrolle.
  • Die Kontrolle besteht aus 25 Multiple Choice Fragen zu den Inhalten der Schulung.
  • Sie können sich hierfür beliebig Zeit nehmen.
  • Tipp: Die Lernerfolgskotrolle kann beliebig oft wiederholt werden. Allerdings müssen Sie bei Nicht-Bestehen auch die Schulung erneut durchlaufen.

Schritt 3: Berechtigung

  • Wenn Sie die Lernerfolgskontrolle bestanden haben, können Sie Ihre persönliche Berechtigung als PDF herunterladen.
  • Bewahren Sie die Berechtigung gut auf. Sie muss beim Antrag auf Förderung aus dem KHZF eingereicht werden.
  • Tipp: Sofern eine nachträgliche Förderung der Kosten erfolgen soll, ist auch durch bereits beauftragte IT-Dienstleister eine Berechtigung nachzureichen.