§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV
Dieser Paragraph und Absatz beschreiben die förderungsfähigen Vorhaben, die nach § 14a Absatz 2 Satz 1 des KHG gefördert werden, insbesondere zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten. Dazu zählen: Digitale Patientenportale, Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, Einrichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme, Digitales Medikationsmanagement, Digitale Leistungsanforderung, Digitale Versorgungsnachweissysteme sowie reine IT-Sicherheitsprojekte.