GSB Standardlösung

§ 19 Absatz 2 KHSFV: Förderungsfähige Vorhaben

(2) Die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 und 9 genannten Vorhaben werden nur gefördert, wenn

  1. international anerkannte technische, syntaktische und semantische Standards zur Herstellung einer durchgehenden einrichtungsinternen und einrichtungsexternen Interoperabilität digitaler Dienste verwendet werden,
  2. sie die Vorgaben zur Integration offener und standardisierter Schnittstellen nach Maßgabe von § 291d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch berücksichtigen,
  3. generierte, für Patientinnen und Patienten relevante Dokumente und Daten in die elektronische Patientenakte übertragbar sind,
  4. Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden und
  5. datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden.