§ 341 SGB V
Elektronische Patientenakte
Der § 342 SGB V befasst sich mit der Elektronischen Patientenakte, der Möglichkeit der Bereitstellung von Daten über die Patientenakte oder auch welche Komponenten der Telematik hierfür zugelassen sind. Dies sind nur einige Punkte. Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__341.html