GSB Standardlösung

1. Kapitel: Rahmenbedingungen dieser Förderung

1.2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen nach § 19 des Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).

Übergeordnetes Ziel ist eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten, die insbesondere durch eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Krankenhäusern in Deutschland erreicht werden soll. Darin sind auch Investitionen in die technische und informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen.

Was ist also das besondere Ziel der Förderung: ein digitales Update der Krankenhäuser - sowohl in der Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch in der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgelagerten Leistungserbringern.

Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass Investitionen in die Informationssicherheit einen integralen Bestandteil aller Fördermaßnahmen darstellen, weil 15 Prozent der jeweiligen Projektsumme in IT-Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.

Schwerpunkt

Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin.

Nicht-digitale Komponenten

Darüber hinaus werden auch nicht-digitale Komponenten gefördert. Dazu zählen z. B. Maßnahmen, die zu einer gezielten Entwicklung und Stärkung - wettbewerbsrechtlich zulässiger - regionaler Versorgungsstrukturen beitragen. Diese sollen den Normalbetrieb sowie den Betrieb bei Krisenzeiten verbessern. Ebenso zählt hierzu die Anpassung der Räumlichkeiten der Patientenzimmer an den besonderen Behandlungsfall einer Pandemie.

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