GSB Standardlösung

1. Kapitel: Rahmenbedingungen dieser Förderung

1.3 Fördermittelempfänger

Fördermittelempfänger ist der Krankenhausträger bzw. die Hochschulklinik. Diese müssen auch die Träger des Vorhabens sein, das heißt, sie sind diejenigen, die es durchführen und denen das Vorhaben unmittelbar zu Gute kommt.
HintergrundDas Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) überweist nach der Beantragung und positivem Bescheid über ein Vorhaben die Fördermittel an das beantragende Land. Hierzu stellt es einen Fördermittelbescheid aus. Die Länder erlassen wiederum einen eigenen Fördermittelbescheid gegenüber dem Krankenhausträger bzw. der Hochschulklinik und leiten die Fördermittel dann entsprechend weiter, das heißt, die Gelder werden nicht direkt an die einzelnen Kliniken weitergeleitet.

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