1. Kapitel: Rahmenbedingungen dieser Förderung
1.5 Förderfähige Kosten
Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Kosten gefördert werden können.
Erforderliche technische und informationstechnische Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Beratung bei der Planung:
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Gefördert werden können Kosten für:
der erforderlichen technischen und informationstechnischen Maßnahmen während der Projektlaufzeit. Dazu zählen auch die Kosten für die Nutzung von Software (auch im Rahmen von Subscription-Modellen wie z. B. Pay-as- you-use oder Platform-as-a-Service) sowie Softwarelizenzen- und Wartungskosten - jeweils über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. |
Erforderliche personelle Maßnahmen einschließlich Kosten für Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
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Räumliche Maßnahmen, soweit sie für die technischen, informationstechnischen und personellen Maßnahmen erforderlich sind:
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Die Beschaffung von Nachweisen (nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV):
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Weitere Hinweise:
- abgesehen von Vorhaben nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 KHSFV können nur Kosten in den antragsberechtigten Krankenhäusern gefördert werden (siehe 3. Kapitel: Förderungsfähige Projekte),
- bei Vorhaben nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 KHSFV können Kosten des Krankenhauses für die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informations- oder kommunikationstechnischer Anlagen, die nötig sind, um telemedizinische Netzwerke aufzubauen und die Prozesse sicherstellen, die für die Funktionsfähigkeit des Krankenhauses maßgeblich sind, gefördert werden. Darunter fallen auch die unmittelbaren Kosten der Krankenhäuser für die sichere Anbindung an die ambulante Einrichtung (§ 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 KHSFV).