GSB Standardlösung

1. Kapitel: Rahmenbedingungen dieser Förderung

1.6 Höhe und Zeitraum der Förderung

Höhe der Förderung

Wie zuvor erklärt, kann jedes Land maximal den Anteil beantragen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel mit dem Stand vom 6. November 2018 ergibt. Wie hoch dieser Anteil konkret ist, wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bekannt gegeben. Hierzu ist für jedes Land eine Liste der Förderanteile auf der Internetseite des BAS zu finden. Dieser können die Länder entnehmen, wie viele Fördergelder Ihnen zustehen. Ist dieser Anteil ausgeschöpft, kann das Land keine weiteren Fördermittel beantragen.

Zu beachten

Die Vorhaben werden anteilig gefördert. Das heißt, 70 Prozent der beantragten förderfähigen Kosten werden über den Krankenhauszukunftsfonds getragen. Diesen Anteil übermittelt das Bundesamt für Soziale Sicherung an das jeweilige Land, welches die Fördermittel wiederum an den Träger weiterleitet. Die übrigen 30 Prozent tragen das Land, der Krankenhausträger oder beide zusammen. Grundsätzlich kann das Land darüber hinaus auch weitere Fördergelder zur Verfügung stellen, die zum Beispiel dazu genutzt werden können angrenzende Projekte zu fördern, die nicht über das Krankenhauszukunftsgesetz gefördert werden können.

Förderungszeitraum

Fördermittel werden gewährt für Vorhaben, die frühestens am 2. September 2020 begonnen haben (§ 14a Absatz 5 Nr. 1 KHG). Als Beginn einer Maßnahme gilt der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Vertrages (§ 1 Absatz 2 KHSFV). Die Länder können bis zum 31. Dezember 2021 beim BAS Fördermittel beantragen.

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