GSB Standardlösung

3. Kapitel: Förderungsfähige Projekte

Fördertatbestand 2: Patientenportale

Patientenportale sollen den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern.

Betrachtet werden dabei die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern.

Diese Gliederung ist nicht als Trennung zu verstehen, sondern dient der Orientierung. Die Maßnahmen können mehrere der genannten Bereiche umfassen.

Wichtige Info: Sofern einzelne funktionale Anforderungen durch eine direkte Kommunikation / Übertragung zwischen einem KIS und/oder ERP-System des Krankenhauses und der elektronischen Patientenakte der Patientinnen und Patienten nach § 341 SGB V abgebildet werden können, so ist dies zur Erfüllung der Anforderungen ebenfalls zulässig bzw. im Sinne der Datensparsamkeit zu bevorzugen.

1. Digitales Aufnahmemanagement

Zielsetzung

Das digitale Aufnahmemanagement soll Patientinnen und Patienten bereits im Vorfeld ihres Krankenhausaufenthalts entlasten. Es soll möglich werden, dass Patientinnen und Patienten online ihre notwendigen Daten selbst erfassen, aber auch (Behandlungs-) Entscheidungen in ihrer gewohnten Umgebung treffen können – abseits der Stresssituation innerhalb eines Krankenhauses. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Organisation der administrativen sowie der stationären Aufnahme durch den Einsatz digitaler Dienste zu entlasten, sowie die Kommunikation zu vorgelagerten Leistungserbringern effizienter zu gestalten.

Anforderungen (MUSS)

Ihr Vorhaben für ein digitales Aufnahmemanagement muss folgende Anforderungen erfüllen:

Termine:Patientinnen und Patienten (oder vorgelagerte Leistungserbringer) können Termine für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) online vereinbaren: Sie können für die teil- und vollstationäre Behandlung Termine online anfragen und abstimmen.
Anamnese:Patientinnen und Patienten können eine Anamnese digital von zuhause aus durchführen.
Unterlagen:Patientinnen und Patienten können relevante Unterlagen und Daten vorab online hochladen, insbesondere den Bundeseinheitlichen Medikationsplan, oder im Rahmen einer vom Patienten oder der Patientin digital erteilten temporären Berechtigung (Consent) den Zugriff auf diese Daten (z. B. in einer existierenden elektronischen Akte) durch den behandelnden Arzt ermöglichen.
Fragen:Patientinnen und Patienten können online Fragen zu ihrem Aufenthalt stellen oder online bereits Antworten auf häufige Fragen finden.
Überweisungen:Vorgelagerte Leistungserbringer können der Klinik vorab Überweisungsscheine online zukommen lassen.
Kommunikation:Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aufnahmemanagements können den Patientinnen und Patienten Nachrichten schicken.
Digitale Anamnese vor Ort:Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aufnahmemanagements können eine Anamnese auch digital in der Klinik vornehmen.
Austausch:Schnittstellen zu bestehenden KIS bzw. ERP-System, sodass die digital erfassten Daten der Patientinnen und Patienten auch für nachgelagerte organisatorische Prozesse und die Ressourcenplanung automatisch und interoperabel zur Verfügung stehen (z.B. Personalplanung oder Bettenmanagement).
Anforderungen (KANN)

Zudem gibt es Kann-Anforderungen für ein digitales Aufnahmemanagement:

Chatbots:Patientinnen und Patienten können mit Hilfe eines Chatbots ihre Anamnese aufnehmen oder Rückfragen stellen.
Zustimmung:Patientinnen und Patienten können relevanten Dokumenten rechtskonform digital zustimmen.
Wearables:Patientinnen und Patienten können Daten über Wearables, Smart-Devices oder Apps in das Patientenportal hochladen oder löschen.
Abrufe:Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Patientendaten in strukturierter Form abrufen, die durch Wearables, Smart Devices oder Apps generiert wurden.

Wahlleistungen:
Patientinnen und Patienten können vorab über Service- oder Wahlleistungen entscheiden (z.B. Einzelzimmer).

Online-Check-In Terminals:
Patientinnen und Patienten können auch mittels Online-Check-In Terminals auch digital im Klinikum vor Ort aufgenommen zu werden.

Abruf patientengenerierter Daten:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird es ermöglicht, die Daten der Patientinnen und Patienten, generiert durch (sensorbasierte) Wearables, Smart Devices oder Smartphone Apps in strukturierter Form abrufen zu können.
Einwilligungen:Pflegebedürftige Patientinnen und Patienten können ihre Einwilligung geben, dass relevante Daten durch Pflegedienste oder Pflegeheime übermittelt werden dürfen.

2. Digitales Behandlungsmanagement

Zielsetzung

Das digitale Behandlungsmanagement soll Patientinnen und Patienten während eines stationären Aufenthaltes deutlich stärker als bisher begleiten, einbinden und in ihrem Tagesablauf unterstützen. Mit einem digitalen Behandlungsmanagement sollen die Patientensicherheit und die Therapieadhärenz während des Klinikaufenthaltes und auch im Anschluss verbessert werden. Ebenso werden durch ein digitales Behandlungsmanagements die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Station entlastet.

Anforderungen (MUSS)

Ihr Vorhaben für ein digitales Behandlungsmanagement muss folgende Anforderungen erfüllen:

Orientierung:Patientinnen und Patienten können sich während ihres Aufenthaltes zurecht finden (mindestens zu örtlichen Gegebenheiten, Ansprechpersonen).
Behandlungsinfos:Patientinnen und Patienten können sich über ihre Behandlung informieren (z.B. in Form von Videos) und vorab Fragen zur Klärung notieren.
Tagebücher:Patientinnen und Patienten können digitale Behandlungstagebücher führen.
Erinnerungen:Patientinnen und Patienten können Erinnerungen an Untersuchungstermine während des Aufenthaltes bekommen.
Digitale Visite:Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können durch eine mobile und digitale Visite schneller auf relevante Informationen zugreifen, insbesondere im KIS/KAS und Patientendatenmanagementsystem.
Patientenakte:Daten der Patientinnen und Patienten werden in der elektronischen Patientenakte gespeichert. (§ 341 SGB V)
Anforderungen (KANN)

Zudem gibt es Kann-Anforderungen für ein digitales Behandlungsmanagement:

Monitoring:Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können ein effizientes Mobilitäts-und Aktivitätsmonitoring der Patientinnen und Patienten umsetzen.
Videosprechstunden:Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können Videosprechstunden durchführen.
Wearables:Patientinnen und Patienten können Daten über Wearables, Smart-Devices oder Apps während ihres Aufenthaltes in das Patientenportal hochladen oder löschen.
Befragungen:
Patientinnen und Patienten können an Patientenbefragungen teilnehmen, die Ergebnisparameter erheben (Patient-Reported-Outcome Measures).

Abrufe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Patientendaten in strukturierter Form abrufen, die durch Wearables, Smart Devices oder Apps generiert wurden – und sie in der Pflegeplanung berücksichtigen.

3. Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement

Zielsetzung

Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, vor allem wenn sie die Anschlussversorgung organisieren. Weiterhin soll das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement den strukturierten digitalen Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern fördern.

Der Hintergrund: Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patientinnen und Patienten. Daher sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten, um so beim Übergang zu unterstützen. (§ 39 Absatz 1a SGB V)

Die Suche nach der passenden Einrichtung oder dem passenden Dienst ist sehr zeitintensiv und in vielen Kliniken mit erheblichen personellen Ressourcen verbunden.

Das Ziel eines digitalen Entlassmanagementsystems ist es daher, den bestehenden Aufwand deutlich zu reduzieren. Um Versorgungsbrüche zu verhindern und die Patientensicherheit und Versorgungsqualität zu verbessern, ist eine bürokratiearme und frühzeitige Abstimmung zwischen den Krankenhäusern und in der Versorgung nachfolgenden Einrichtungen und Kostenträgern zwingend notwendig. Dies betrifft Abstimmungen zur benötigten Medikation, Therapie, häuslichen Krankenpflege, ambulanten und stationären Langzeitpflege, Rehabilitation oder auch zu Heil- und Hilfsmitteln.

Anforderungen (MUSS)

Ihr Vorhaben für ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement muss folgende Anforderungen erfüllen:

Strukturierter Datenaustausch und Dokumentenübermittlung:Es wird ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sowie die Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer ermöglicht. Dies betrifft z. B. Medikamenteneinnahmen, Hinweise zur Ernährung, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendige Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc. Datenaustausch und Dokumentenübermittlung müssen auf Basis anerkannter Standards erfolgen.
Melde- und Suchsystem auf Basis einer digitalen Plattform:Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patientinnen und Patienten melden können. Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können.
Speicherung von Patientendaten in elektronischer Patientenakte:Es muss möglich sein, Daten der Patientinnen und Patienten in deren elektronischer Patientenakte zu speichern sowie (auf Wunsch der Patientin/des Patienten und/oder berechtigten Angehörigen) in anderen digitalen Akten bereitzustellen. (siehe § 341 SGB V)

Anforderungen (KANN)

Zudem gibt es Kann-Anforderungen für ein digitales Entlass- und Überleitungsmanagement:

KI-Technologien zur Bestimmung des optimalen Entlassdatums:Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik können mittels KI-Technologien das optimale Entlassdatum unter Berücksichtigung aller vorliegenden relevanten Patientendaten ermitteln.
Wearables, mobile Endgeräte und Apps:Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Daten der Patientinnen und Patienten in strukturierter Form abrufen und an die nachgelagerten Leistungserbringer übermitteln bzw. können sie z. B. auf existierende Patientendaten/ Dokumente im Rahmen einer temporären Patientenbewilligung (Consent) zugreifen. Generiert werden diese Daten z. B. durch (sensorbasierte) Wearables, Smart Devices oder Apps auf mobilen Endgeräten.
Einbeziehung von Angehörigen:Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses (oder des Sozialdienstes) können Angehörige der Patientinnen und Patienten in die Planung von Entlass- und Überleitungsmanagement einbeziehen.

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