GSB Standardlösung

4. Kapitel: Der Antragsprozess

Der Antrag auf die Förderung folgt einem bestimmten Ablauf, den wir hier für Sie näher erläutern möchten.

Der Antragsprozess

So funktioniert der Antragsprozess aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)

  1. Projektplan des Krankenhausträgers für ein Digitalisierungsprojekt: Der Krankenhausträger erstellt einen Projektplan / -skizze für ein oder mehrere Digitalisierungsprojekte. Gegebenenfalls wird bereits bei der Erarbeitung ein berechtigter IT-Dienstleister involviert.

  2. Beauftragung IT-Dienstleister (zwingend erforderlich nur bei bestimmten Fördertatbeständen, siehe 3. Kapitel):
    Durch einen berechtigten IT-Dienstleister müssen im Rahmen des Antragsprozesses verschiedene Nachweise erbracht werden. Unter anderem darüber, dass das Projekt den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht. Dieser Nachweis kann sowohl bereits bei der Bedarfsanmeldung als auch erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden, sodass es für Krankenhäuser empfehlenswert ist, bereits von Beginn an einen berechtigten IT-Dienstleister mit einzubringen. Um das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt gemäß den KHZF-Bestimmungen durchzuführen, bedarf es ebenfalls eines berechtigten IT-Dienstleisters. Alle Mitarbeitenden, die am Projekt in leitender Funktion beteiligt sind, müssen hierfür die Schulung dieser Webseite durchlaufen. Nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle erhalten sie eine entsprechende Berechtigung.

  3. Bedarfsanmeldung: Der Krankenhausträger reicht die Bedarfsanmeldung beim zuständigen Land ein. Das Land prüft die Bedarfsanmeldung. Den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

  4. Förderentscheidung Projekt: Das Land trifft die Entscheidung, ob das Projekt für eine Förderung in Frage kommt. 

  5. Antrag auf Förderung: Fällt die Entscheidung positiv aus, beantragt das Land beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Förderung. Spätestens hier wird die Berechtigung des IT-Dienstleisters mitgesendet (eine pro leitende Mitarbeiterin bzw. leitenden Mitarbeiter; nur bei bestimmten Fördertatbeständen, siehe Kapitel drei). Zudem muss der IT-Dienstleister bestätigen, dass die technischen Voraussetzungen für die Anbindung und Nutzung des Systems (d.h. die Bestand-IT-Infrastruktur) gegeben sind (auch nur bei den bestimmten Fördertatbeständen, siehe 3. Kapitel). Das Land kann im Rahmen des Antragsverfahrens weitere Unterlagen nachfordern.

  6. Antragsprüfung: Das BAS prüft nun den Antrag auf Förderung. Gegebenenfalls werden hier Unterlagen nachgefordert.

  7. Bereitstellung der Fördermittel: Bei einer positiven Entscheidung zahlt das BAS die Fördermittel (höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten) an das antragstellende Land. Das Land stellt dem Krankenhausträger die Fördermittel des BAS und gegebenenfalls weitere finanzielle Mittel bereit.

 

Lernziele

 

Am Ende dieses Kapitels haben Sie sich folgendes Wissen angeeignet:

  • Sie wissen, an wen Krankenhausträger und Hochschulkliniken ihren Bedarf zur Förderung richten
  • Sie wissen, welche Unterlagen für einen Antrag nötig sind
  • Sie wissen, wie über die Anträge entschieden und die Mittel bewilligt werden

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