4. Kapitel: Der Antragsprozess
4.3 Anträge für länderübergreifende Projekte
Dieses Unterkapitel dient der Information. Die Inhalte sind nicht relevant für die Lernerfolgskontrolle.
| Bei Projekten, die mehrere Länder gemeinsam umsetzen möchten, stellen die betroffenen Länder gemeinsam einen Antrag für das länderübergreifende Vorhaben. Auch dabei kann das BAS analog des beschriebenen Prozesses weitere Details erfragen und gibt für die Antragsunterlagen ein einheitliches Format vor, um auch hier die Förderung möglichst wirtschaftlich zu gestalten. (Siehe § 14a Absatz 6 Satz 5 KHG, § 22 Absatz 2 KHSFV) |